Die Genossenschaft

Die Genossenschaft

Wie subraum entstand

Mit dem Kauf des jetztigen Peter Weiss Hauses stellte sich die Frage der geeigneten Rechtsform(en). Das Projekt sollte gemeinnützig arbeiten und das Andenken an Peter Weiss fördern können. Gleichzeitig war aber ein wirtschaftlicher Betrieb geplant, damit viele Menschen erreicht werden und für die gemeinnützigen Akteure im Haus auch Infrastruktur bereitstellen, die deren Arbeit unterstützen (etwa durch Verpflegung und Unterbringung von Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen).

Das Ergebnis war eine Aufteilung in zwei Rechtsformen: Der gemeinnützige Verein Peter Weiss Haus e.V. ist Besitzer und Käufer des Hauses. Die gleichzeitig gegründete subraum eG sollte sich als Genossenschaft um die geplanten wirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsfelder kümmern.

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wurde gewählt, weil sie wirtschaftlich tätig, d.h. im Gegensatz zum gemeinnützigen Verein auf Gewinn ausgerichtet sein kann. Gleichzeitig hat sie im Vergleich zu allen anderen Möglichkeiten die höchsten demokratischen Anteile.

Wie funktioniert eine Genossenchaft

Bei einer Genossenschaft investieren die Genossinnen und Genossen zusammen etwas Geld (die Genossenschaftsanteile), das das Eigenkapital des Unternehmens darstellt. Als Genossenschaftsmitglied mit eingebrachtem Anteil erwirbt man das Stimmrecht in der Generalversammlung. Man kann als Genoss/-in beliebig viele Anteile erwerben, es bleibt aber beim Grundprinzip seit über 100 Jahren: Ein Mensch - eine Stimme.

Die Generalversammlung ist das höchste Gremium in einer Genossenschaft. Auf ihr wird über Anträge zur allgemeinen Entwicklung des Unternehmens abgestimmt.

Von den Genoss/-innen wird auch der Aufsichtsrat gewählt, der sich u.a. um die Organisation der Generalversammlungen, Umsetzung der gewählten Anträge und die Kontrolle des Vorstands kümmert. Der Aufsichtsrat ist also über das Jahr hinweg Repräsentant des Interesses aller Genoss/-innen im Unternehmen.

Der Vorstand kümmert sich um das Tagesgeschäft. Er entspricht der Geschäftsführung in einem Verein oder einer GmbH. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt.

Eingetragene Genossenschaften müssen in Deutschland Mitglied in einem Genossenschaftsverband sein. Dieser Verband kontrolliert die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig und auch auch ziemlich aufwändig. Der Sinn dahinter ist der Schutz der Interessen der Genoss/-innen: Im Kern wird geprüft, ob der Vorstand ordentlich mit den eingebrachten Mitteln Genossenschaftsmitglieder umgeht und gewählte Anträge und Beschlüsse des Aufsichtsrats auch umsetzt.

subraum konkret

Vom ursprünglichen Plan einer Produktionsgenossenschaft, in der alle Mitarbeitenden organisiert sind, sind wir zwar noch entfernt, aber wir arbeiten dran.

Weil es aber seit Kauf des Peter Weiss Hauses viele Sympathisant/-innen für das Projekt gab sind wir mittlerweile knapp über 80 Genossinnen und Genossen.

Aktuell arbeiten knapp 40 Menschen in den unterschiedlichen Bereichen der subraum eG, davon sind zwei Auszubildende. Die letzten beiden Auszubildenden haben ihre Abschlüsse 2018 erhalten und arbeiten noch immer bei uns.

Genoss/-in werden

Die Mitgliedschaft in der subraum eG steht grundsätzlich allen offen. Voraussetzung sind die Zustimmung von Aufsichtsrat und Vorstand und das Zeichnen mindestens eines Genossenschaftsanteils.

Die Höhe der Genossenschaftsanteile beträgt 200 Euro. Deine Anteile werden mit 1% pro Jahr verzinst.

Hast du Interesse, Teil der subraum eG zu werden? Dann schreib eine Nachricht an info@subraum.coop!

Wahrscheinlich interessiert dich dann auch die Satzung der subraum eG.

1916_Schlachthof_Genossenschaft_Produktion_in_Hamburg_crop.jpg